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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung der AGB

Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingen gelten für alle Liefergeschäfte mit PONTIS KG. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht gesondert widersprochen wird. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

2. Zustandekommen des Vertrages

Alle Angebote von PONTIS KG sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart ist. Aufträge werden mit schriftlicher Erteilung durch den Besteller verbindlich. Eine Zusicherung besonderer Eigenschaften der Ware bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

3. Urheberrecht und sonstige Schutzrechte

Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte innehält bzw. abgelöst hat. Er übernimmt hierfür die volle Haftung und stellt PONTIS KG von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wettbewerbs- und urheberrechtlicher Art, frei. Das Urheberrecht an von PONTIS KG hergestellten Entwürfen, Designs, Skizzen u.a. steht dieser in vollem Umfang alleine zu.

4. Preise und Nebenkosten

Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung nach der Preisliste von PONTIS KG geltende Preise. Festpreise bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Frachtkosten, Nachnahmekosten, Verpackungskosten, Leih- und Abnützungsgebühren für Verpackungsmaterial sowie die Kosten der etwaigen Rücksendung des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Bestellers. Die Angabe von Frachtkosten ist unverbindlich. Den Preisen liegen die am Tag des Angebots geltenden Fracht- und Versandkosten zugrunde. Veränderungen dieser Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung gehen zugunsten oder zu Lasten des
Bestellers.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerraume von PONTIS KG verlässt; dies gilt auch bei Lieferung frei Haus. Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund, den PONTIS KG nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Dasselbe gilt, wenn PONTIS KG von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht.

6. Lieferung

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich per Post, bei Vereinbarung ab Lager PONTIS KG. Teillieferungen sind zulässig und werden bei Lieferung in Rechnung gestellt.
Vereinbarte Liefertermine gelten nur als annährend, es sei denn, dass schriftlich ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sich diese Frist angemessen bei Vorliegen unvorhersehbarer Hindernisse, die PONTIS KG trotz der nach Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte (Verkehrsbehinderungen, Mangel an Transportmitteln, Streiks, Krieg). Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Bei nachträglicher Auftragsänderung verlängert sich auch eine verbindliche Lieferfrist entsprechend. Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 30 Tage überschritten, so ist der Besteller berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tage vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Der Rücktritt vom Vertrag muss durch eingeschriebenen Brief erklärt werden. Das Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Nachfrist ausgeübt werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Lieferung

7. Abnahmeverweigerung

Verweigert der Besteller die Abnahme der Ware, so kann ihm PONTIS KG eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Besteller die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abgenommen, so ist PONTIS KG berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

8. Bezahlung

Sofern nicht per Nachnahme geliefert wird, ist Zahlung außer im Falle ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, mangels solcher Frist spätestens 14 Tage nach Empfang der Rechnung zu leisten. Skonto wird nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. Ein vereinbarter Skontoabzug wird vom Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten berechnet. PONTIS KG ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen; werden sie angenommen, so erfolgt die Abnahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Dikontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Besteller, Diese Kosten sind zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückziehung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt PONTIS KG keine Gewähr.

9. Zahlungsverzug des Bestellers

Wird die Zahlungsfirst überschritten, so hat der Besteller PONTIS KG Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu bezahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Konkurses oder des Vergleichsverfahrens des Bestellers ist PONTIS KG berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

10. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche des Bestellers wegen Mangel der Ware bestehen nur, wenn der Besteller diese Mangel unverzüglich, bei erkennbaren Mangeln spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Ware, PONTIS KG schriftlich anzeigt. Keinen Mangel stellen geringfügige Abweichungen von Farbnuancen durch verschiedene Färbepartien dar. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so liefert PONTIS KG nach ihrer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz oder bessert nach. Lässt PONTIS KG eine vom Abnehmer gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert oder nachgebessert zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Besteller unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung, wegen Verzugs, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit PONTIS KG oder ihrer leitenden Angestellten. Der Besteller hat in solchen Fällen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.

11. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware und aller sonstiger Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung zwischen PONTIS KG und dem Besteller (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung)
Eigentum von PONTIS KG.
Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute sämtliche Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an PONTIS KG zu deren Sicherung ab. Der Besteller ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft. Die Einziehungsermächtigung erlischt ohne ausdrückliche Erklärung von PONTIS KG, wenn der Abnehmer seine Zahlungen einstellt. PONTIS KG wird von ihrer Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Wird die Vorbehaltsware durch den Besteller be- oder verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für PONTIS KG, ohne dass dieser hierdurch Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen, nicht dem Besteller gehörenden Waren erwirbt PONTIS KG Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von ihr gelieferten Ware zum Wert der fremden Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, gleich ob mit oder ohne Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nut in Höhe des Fakturen-Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren veräußert wird.Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller PONTIS KG unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention erforderlichen Daten und Unterlagen zu unterrichten. PONTIS KG verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen nach ihrer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um 20 % oder mehr übersteigt.

12. Aufrechnung

Der Besteller kann wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistung nicht verweigern oder sie zurückhalten sowie Aufrechnung mit Gegenforderungen erklären, es sei denn, diese Gegenforderungen sind von PONTIS KG anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist Mühlhausen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenden Streitigkeit ist Mühlhausen.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen Kaufgesetzes.

14. Nichtigkeit einzelner Klauseln

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung verpflichten sich die Parteien, eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung zu treffen.
Zusatz für den Textilversand
Der Kunde hat jede Lieferung sofort nach Empfang sorgfältig und vollständig zu überprüfen.
Bei der Kontrolle erkennbare Mängel oder Fehlbestände müssen innerhalb von drei Arbeitstagen nach Empfang der Ware schriftlich - oder telefonisch - gerügt werden. Andernfalls gilt die gesamte Lieferung insoweit als genehmigt. Für Mängel, die vor der Verarbeitung (Druck etc.) hätten festgestellt werden können, entfallen nach der Verarbeitung sämtliche Gewährleistungsansprüche. Dies gilt auch für den im Kundenauftrag gewünschten Versand an Dritte. Falschlieferungen und defekte Ware sind frei an uns zurückzusenden. Unfreie Sendungen gehen an den Absender zurück. Dies trifft auch für Waren zu, von deren Rücksendung wir vorab informiert wurden. Den Umtausch bzw. die Rücknahme – auch berechneter Muster – wegen Nichtgefallen, anderer Größenwünsche etc. behalten wir uns vor. Separat auf Kundenwunsch bestellte Waren, die sich nicht in unserem Lagersortiment befinden, sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Bei von uns hier ausnahmsweise genehmigter Rücksendung erfolgt ein Warenwertabzug von 15 % des Netto-Warenwertes sowie eine Rechnungsstellung der Rückportokosten an den Lieferanten je nach. Die Rücksendung wegen zu später Lieferung ist nur dann berechtigt, wenn der Kunde bei Bestellung einen speziellen Liefertermin angegeben hat und dieser nicht eingehalten wurde. Rückstände, die nicht mehr zur Auslieferung kommen sollen, sind schriftlich (z. B. per Fax) zu stornieren. Die Richtigkeit der Bestellung wird bei telefonischen Aufträgen durch uns nicht gewährleistet (Hörfehler etc...). Ebenso sind vom Kunden auf den Aufträgen/Bestellungen vorgeschriebene Preise und Liefer- sowie Zahlungsbedingungen keine Richtlinie für PONTIS KG, wenn sie nicht den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen entsprechen. Über Teillieferungen werden Sie informiert (Tel. oder Fax). Bei gewünschten Teillieferungen entstehen Ihnen zusätzliche Versandkosten. Bei Nicht-Lagerware, die extra bestellt werden muss, fallen immer zusätzliche Versandkosten an!
Wir sind immer bemüht, Ihnen eine saisongerechte Verfügbarkeit sicherzustellen, müssen uns jedoch Lieferengpässe unserer Lieferanten vorbehalten.

Geschäftsführer:

 

Martina Schütte

Thomas Schütte

Amtsgericht 

Jena:HRA501795

 

Ust IdNr.:

DE 270166421

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